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Immissionsschutz bei Veranstaltungen gewinnt zunehmend an Relevanz
Oft kein transparenter und verlässlicher Überblick über die aktuelle schalltechnische Situation
Überschreitungen werden ggf. erst nach der Auswertung festgestellt und können zu vermeidbaren behördlichen Maßnahmen und Sanktionen führen
Ohne Echtzeitüberwachung oft große Sicherheitsabstände nötig, wodurch die Immissionsrichtwerte nicht ausgeschöpft werden können
Stichprobenartige Messungen können zum Nachteil des Veranstalters ausgelegt werden
Ohne objektive Basis oft schwierige Diskussionen mit Tontechnikern und Künstlern sowie auch mit Behördenvertretern und Anwohnern
Ausführende Organe der Behörden können die Situation vor Ort aufgrund ihrer Komplexität oft selbst schwer einschätzen
Echtzeit-Monitoring der schalltechnischen Situationen auf dem Veranstaltungsgelände und des Einwirkbereichs der Veranstaltung
Individuelle Darstellung und Detailtiefe der Informationen für jede Nutzergruppe (FoH, Systemtechnik, Veranstalter / Betreiber, Behörden)
Konfigurierbare Parameter je nach Regelwerk und Auflage
Intervallbezogene Restpegelanzeige
Lückenlose Dokumentation
Präventive Warn- und Alarmfunktionen
Publikumsschutz (DIN 15905-5)
Integrierte Bereitstellungs- und Kommunikationsmöglichkeiten zu den Behörden
Anwohnerinformation und Beschwerdemanagement
Umfassendes Lärmmanagement der gesamten Veranstaltung
Vollständige Handlungssicherheit
Alle relevanten Akteure verfügen jederzeit über einen aktuellen und konsistenten Informationsstand zur schalltechnischen Situation in der für sie verständlichen und notwendigen Detailtiefe
Immissionsrichtwerte können vollständig ausgeschöpft werden (höherer Innenpegel möglich)
Geringerer technischer Aufwand durch standardisierte vernetzte Lösung
Skalierbare Messinfrastruktur
Zusammenarbeit mit nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Messstellen und Ingenieurbüros
Aus den laufenden Messdaten erstellt die Lärmzentrale Lärmberichte automatisch – aufbereitet nach dem für das Projekt gewählten Regelwerk, mit Diagrammen, Tabellen und Kennwerten. Besonders bei Dauermessungen entfällt so die wiederkehrende manuelle Berichtserstellung.
Automatische Tages-, Wochen- und Monatsberichte für Dauermesspunkte
Normkonform nach dem jeweiligen Regelwerk (TA Lärm, AVV Baulärm, Freizeitlärm-Richtlinie, DIN 15905-5 u. a.)
Die Messstelle prüft, bewertet fachlich und gibt frei – die Routinearbeit übernimmt die Plattform
Die Lärmzentrale arbeitet bereits mit professionellen Partnern aus der Schalltechnik zusammen – darunter nach § 29b BImSchG bekannt gegebene Messstellen, die das System der Lärmzentrale im realen Messbetrieb einsetzen.
Vor Ort umgesetzt von einer Messstelle oder einem Ingenieurbüro aus unserem Partnernetzwerk – Auswertung und Berichte laufen über die Lärmzentrale-Plattform. Für Messstellen & Ingenieurbüros