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Baulärm-Monitoring und Baustellenlärm-Überwachung in Echtzeit – Immissionswerte überwachen, Anwohner informieren und die Einhaltung der AVV Baulärm dokumentieren.
Hohe Beschwerdeintensität durch Anwohner
Fehlende objektive Nachweise bei Beanstandungen
Hoher Aufwand bei Stichprobenmessungen und manuellen Auswertungen
Stichprobenartige Messungen können zum Nachteil des Betreibers ausgelegt werden
Ohne objektive Basis oft schwierige Diskussionen mit Behörden und Anwohnern
Ausführende Organe der Behörden können die Situation in akuten Beschwerdelagen vor Ort oft selbst schwer einschätzen
Kontinuierliches Monitoring und Dokumentation der Lärmsituation
Präventive Warn- und Alarmfunktionen
Individuelle Darstellung und Detailtiefe der Informationen für jede Nutzergruppe (Bauleitung, Behörden, usw.)
Möglichkeiten zur automatisierten Berichterstellung in Absprache mit den Behörden
Einfaches zu handhabendes Lärmmanagement
Entlastung und vollständige Handlungssicherheit für Verantwortliche
Alle relevanten Akteure verfügen jederzeit über einen aktuellen und konsistenten Informationsstand zur schalltechnischen Situation in der für sie verständlichen und notwendigen Detailtiefe
Objektive Grundlage für Gespräche mit Behörden und Anwohnern bei Lärmkonflikten
Lärmintensive Arbeiten können gezielt gesteuert und besser koordiniert werden
Zusammenarbeit mit nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Messstellen und Ingenieurbüros
Aus den laufenden Messdaten erstellt die Lärmzentrale Lärmberichte automatisch – aufbereitet nach dem für das Projekt gewählten Regelwerk, mit Diagrammen, Tabellen und Kennwerten. Besonders bei Dauermessungen entfällt so die wiederkehrende manuelle Berichtserstellung.
Automatische Tages-, Wochen- und Monatsberichte für Dauermesspunkte
Normkonform nach dem jeweiligen Regelwerk (TA Lärm, AVV Baulärm, Freizeitlärm-Richtlinie, DIN 15905-5 u. a.)
Die Messstelle prüft, bewertet fachlich und gibt frei – die Routinearbeit übernimmt die Plattform
Die Lärmzentrale arbeitet bereits mit professionellen Partnern aus der Schalltechnik zusammen – darunter nach § 29b BImSchG bekannt gegebene Messstellen, die das System der Lärmzentrale im realen Messbetrieb einsetzen.
Vor Ort umgesetzt von einer Messstelle oder einem Ingenieurbüro aus unserem Partnernetzwerk – Auswertung und Berichte laufen über die Lärmzentrale-Plattform. Für Messstellen & Ingenieurbüros