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Kontinuierliche Lärmüberwachung – auch Lärmmonitoring genannt – für Veranstaltungen, Baustellen, Industrie, Verkehr und ganze Quartiere: Schallpegel in Echtzeit messen, Grenzwerte automatisch überwachen und lückenlos dokumentieren – normkonform nach den einschlägigen deutschen Regelwerken.
Lärmüberwachung ist die fortlaufende Erfassung und Bewertung von Schallpegeln an einem Ort. Messmikrofone erfassen den Schalldruckpegel; die Werte werden laufend mit Immissionsrichtwerten abgeglichen. Ein Lärmüberwachungssystem verbindet dazu eine oder mehrere Lärmmessstationen mit einer zentralen Ansicht und Auswertung.
Anders als bei einer einmaligen Lärmmessung entsteht so ein durchgehendes Bild der schalltechnischen Situation – ein kontinuierliches Lärmmonitoring statt einer Momentaufnahme. Überschreitungen werden im Moment ihres Entstehens sichtbar, nicht erst Tage später bei der Auswertung.
Eine oder mehrere Lärmmessstationen (Klasse 1 oder 2) erfassen die Schallpegel dauerhaft stationär – als Dauermessstation – oder temporär mobil und sind per Telemetrie (LTE-M, LTE, 5G, DSL) angebunden.
Die Messwerte sind an jedem Ort mit Internetzugang in Echtzeit sichtbar und werden fortlaufend gegen die konfigurierten Richtwerte geprüft (Grenzwertüberwachung). Bei kritischen Pegeln alarmiert das System frühzeitig.
Alle Daten werden revisionssicher gespeichert und lassen sich nach dem jeweiligen Regelwerk auswerten und zu einem Bericht aufbereiten – bei Dauermessungen entstehen die Lärmberichte automatisch.
Die Lärmzentrale vernetzt Ihre Messstationen in einer zentralen Cloud-Plattform – ohne eigenen Server, ohne eigene IT. Die Dashboards sind danach auf jedem Endgerät in Echtzeit abrufbar.
Die Lärmzentrale ist unabhängig von der Lärmart einsetzbar. Neben den genannten Schwerpunkten wird das Lärmüberwachungssystem u. a. hier genutzt:
Anlagenlärm nach TA Lärm überwachen, Genehmigungsauflagen einhalten und die Immissionssituation am Werkszaun dokumentieren.
Verkehrslärm-Monitoring an Straßen und Schienenwegen – Datengrundlage für Anwohner, Baulastträger und Maßnahmen nach der 16. BImSchV.
Kontinuierliche Messwerte als Ergänzung zur Lärmkartierung und für die kommunale Lärmaktionsplanung nach der Umgebungslärmrichtlinie.
Pegelüberwachung an Sportanlagen (18. BImSchV) und Freizeiteinrichtungen, mit automatischer Warnung bei Grenzwertannäherung.
Für gerichtsfeste Nachweise kommt Messtechnik der Klasse 1 zum Einsatz, für orientierende Überwachung genügt oft Klasse 2. Die Lärmzentrale bindet marktübliche Schallpegelmesser (u. a. Svantek, NTI, Sinus) an und bietet zusätzlich eigene, preisgünstige Lärmmessstationen.
Ausgewertet wird nach den jeweils einschlägigen deutschen Regelwerken – u. a. TA Lärm (auch Gewerbe- und Industrielärm), Freizeitlärm-Richtlinie, AVV Baulärm, 16. BImSchV (Verkehrslärm), 18. BImSchV (Sportanlagen) und DIN 15905-5. Richtwerte, Beurteilungszeiten und Zuschläge werden pro Projekt konfiguriert.
Die Umsetzung vor Ort übernimmt eine Messstelle oder ein Ingenieurbüro aus unserem Partnernetzwerk.
Sie müssen keine Hardware kaufen. Lärmmessstationen und der cloudbasierte Portalzugang werden als laufender Service pro aktivem Messpunkt und Monat bereitgestellt. So lässt sich ein Lärmmonitoring kurzfristig für eine einzelne Veranstaltung oder dauerhaft für viele Messpunkte betreiben, ohne Investition in eigene Server oder Software.
Auswertung, automatische Lärmberichte, Alarmierung, Updates und Support sind im monatlichen Preis enthalten.
Aus den laufenden Messdaten erstellt die Lärmzentrale Lärmberichte automatisch – aufbereitet nach dem für das Projekt gewählten Regelwerk, mit Diagrammen, Tabellen und Kennwerten. Besonders bei Dauermessungen entfällt so die wiederkehrende manuelle Berichtserstellung.
Automatische Tages-, Wochen- und Monatsberichte für Dauermesspunkte
Normkonform nach dem jeweiligen Regelwerk (TA Lärm, AVV Baulärm, Freizeitlärm-Richtlinie, DIN 15905-5 u. a.)
Die Messstelle prüft, bewertet fachlich und gibt frei – die Routinearbeit übernimmt die Plattform
Die Lärmzentrale arbeitet bereits mit professionellen Partnern aus der Schalltechnik zusammen – darunter nach § 29b BImSchG bekannt gegebene Messstellen, die das System der Lärmzentrale im realen Messbetrieb einsetzen.