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Industrie & Gewerbe
Gewerbe- und Industrielärm-Monitoring in Echtzeit – Immissionsbeiträge von Anlagen überwachen, Auflagen nach TA Lärm einhalten und lückenlos dokumentieren.
Immissionsrichtwerte aus dem Genehmigungsbescheid müssen eingehalten werden – oft an mehreren Immissionsorten gleichzeitig
Besonders kritisch: die lauteste Nachtstunde und kurzzeitige Geräuschspitzen
Fremdgeräusche (Verkehr, benachbarte Betriebe) erschweren die Zuordnung des Anlagenbeitrags
Beschwerden aus der Nachbarschaft ohne objektive Datengrundlage
Einzelne Abnahme- und Überwachungsmessungen sind nur Momentaufnahmen
Bei Betriebserweiterungen oder Nachtbetrieb verlangen Behörden belastbare Nachweise
Kontinuierliches Monitoring an Immissionsorten und anlagennahen Messpunkten
Auswertung nach TA Lärm (Beurteilungszeiträume Tag / lauteste Nachtstunde, Spitzenpegel)
Präventive Warnungen bei Annäherung an die Richtwerte
Kennzeichnung von Fremdgeräuschen und Ereignissen in der Auswertung
Automatisierte Berichte – abgestimmt auf die Anforderungen der Behörde
Eigene Darstellung und Detailtiefe für jede Nutzergruppe (Werksleitung, Immissionsschutzbeauftragte, Behörden)
Reagieren, bevor aus einer Annäherung eine Überschreitung wird
Belastbare Nachweise gegenüber Behörden und Nachbarschaft
Lärmintensive Prozesse, Schichtbetrieb und Lieferverkehr datenbasiert steuern
Entlastung von Betriebs- und Immissionsschutzbeauftragten
Zusammenarbeit mit nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Messstellen und Ingenieurbüros
Die Immissionsrichtwerte aus dem Genehmigungsbescheid an den maßgeblichen Immissionsorten kontinuierlich im Blick behalten – statt nur zum Zeitpunkt einzelner Messungen.
Nachtschichten, Lieferverkehr oder neue Anlagenteile mit belastbaren Messdaten begleiten und die Einhaltung gegenüber der Behörde nachweisen.
Bei Beschwerden aus der Nachbarschaft sofort prüfen, was zum fraglichen Zeitpunkt tatsächlich am Immissionsort ankam – und ob die Anlage die Ursache war.
Aus den laufenden Messdaten erstellt die Lärmzentrale Lärmberichte automatisch – aufbereitet nach dem für das Projekt gewählten Regelwerk, mit Diagrammen, Tabellen und Kennwerten. Besonders bei Dauermessungen entfällt so die wiederkehrende manuelle Berichtserstellung.
Automatische Tages-, Wochen- und Monatsberichte für Dauermesspunkte
Normkonform nach dem jeweiligen Regelwerk (TA Lärm, AVV Baulärm, Freizeitlärm-Richtlinie, DIN 15905-5 u. a.)
Die Messstelle prüft, bewertet fachlich und gibt frei – die Routinearbeit übernimmt die Plattform
Die Lärmzentrale ist im realen Messbetrieb im Einsatz – unter anderem bei nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Messstellen, die das System für ihre Mess- und Monitoringprojekte nutzen.
Die Umsetzung vor Ort übernimmt eine Messstelle oder ein Ingenieurbüro aus unserem Partnernetzwerk – Messung, Überwachung und Berichte erhalten Sie aus einer Hand. Für Messstellen & Ingenieurbüros
Beschreiben Sie uns Ihren Standort und die Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid – wir schlagen Ihnen ein passendes Monitoring-Konzept vor.